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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1) GELTUNG UND ALLGEMEINES

Beratung und Verkauf von Photovoltaiksystemen samt Zubehör der neuesten Generation

Erfüllungsort ist A-4600 Wels

Geltungs- und Tätigkeitsbereich: international

Geschäftssprache: Deutsch, Englisch

Alle Rechte vorbehalten!

Gerichtsstand ist Wels

2) ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS

Kostenvoranschläge sind unverbindlich und kostenpflichtig, es sei denn, es wurde schriftlich anderes vereinbart.

Vertragspartner ist stets derjenige, der uns beauftragt.

Verträge kommen erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder tatsächliches Entsprechen durch Auslieferung der Ware unsererseits zu Stande.

Salvatorische Klausel: sollte ein Punkt eines Angebotes oder Auftrages bzw. wegen eines oder mehrerer Punkte dieser AGB ungültig werden, bleibt das gesamte Angebot bzw. der Auftrag an sich davon unberührt.

3) LIEFERUNG, LIEFERFRISTEN UND VERZUG

Im Angebots- bzw. Auftragsfall werden die voraussichtlichen Lieferzeiten in Arbeitswochen ab Werk bekanntgegeben. Arbeitswochen sind Wochen in denen beim Lieferanten gearbeitet wird. Ausgenommen sind daher u.a.: Weihnachts-, (2 Wochen) Semester- (1 Woche) und Osterferien (1 Woche) sowie in der jeweiligen Lage potentiell auftretende Teilarbeitszeiten, Arbeitsniederlegungen bzw. Werksschließungen in jeweiliger Höhe.

Bei einer Auftragsänderung beginnt die Lieferzeit durch uns neu, wie im Erstprojekt angegeben, zu laufen, falls nicht explizit anders angegeben.

Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf höhere Gewalt und andere nicht von uns vertretbare Umstände (z.B.: Pandemien, Terrorakte, Krieg, Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen, Arbeitskämpfe, auch solche die unsere Lieferanten betreffen, Verzug von Lieferanten, Nicht- oder Schlechterfüllung von Lieferanten, Betriebsstörungen etc.) zurückzuführen, verlängern sich die vereinbarten Fristen angemessen. Bei nicht auszuschließenden Rückabwicklungen (wie z.B. bei einem nicht von uns verursachten Lieferausfall eines Sublieferanten wird dennoch zuvor ein mindestens gleichwertiges Produkt als anzunehmender Ersatz angeboten), unabhängig der Schuldfrage eines Projektes kann ausnahmslos nur der Materialwert, nicht aber der Beratungs- und Abwicklungsaufwand als Dienstleistung -auch nicht anteilsmäßig- rückerstattet werden: unabhängig von An- und Teilzahlungen bzw. Lieferungen dazu. Wir sind also berechtigt Projekte bei Rückabwicklungen dahingehend finanziell auf- bzw. gegen zu rechnen, also in Abzug zu bringen und nur die geringere Differenz rückzuerstatten. Unabhängig der Schuldfrage, und egal aus welchem Rechtstitel, erfolgt die Anweisung der Zahlung der Rückerstattung maximal innerhalb 3 Monaten nach dem schriftlichen Eingang und der genauen Projektbezeichnung- bzw. Nennung, die der Vertragspartner rückabwickeln möchte.

Lieferverzögerungen berechtigen den Vertragspartner nicht zur Geltendmachung von Ansprüchen, egal aus welchem Rechtstitel. Warenrücksendungen gehen immer an die Absender-Adresse (Lager).

4) PREISE

Zur Verrechnung gelangen die am Tag der Lieferung gültigen Preise zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. 

Die angegebenen Preise verstehen sich ab dem Zentrallager inklusive Kosten für die Verpackung und Versand (DPA).

Es wird von uns sämtlicher projektbezogen auftretende Beratungs- und  Abwicklungsaufwand, ob vor Ort oder im Büro in Rechnung gestellt, sprich 120€ je Stunde inkl. USt. Bei Fahrten zu Kunden werden zzgl. 0,42€/km als Fahrtaufwand in Rechnung gestellt. Zahlungsziel: innerhalb 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug.

5) GEFAHRENÜBERGANG UND ENTGEGENNAHME

Die Lieferung erfolgt „DPA“ (frei Haus, unabgeladen; Incoterms 2010), sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.Transporte erfolgen auf Gefahr des Vertragspartners, auch bei Teillieferungen.

Auch für Waren, die frei Baustelle abgeladen werden oder die auf unsere Kosten geliefert werden, erfolgt der Gefahrenübergang auf den Vertragspartner im Zeitpunkt der Übergabe an den Transporteur.

Auf Wunsch und Mehrkosten sowie nach schriftlichem Auftrag des Vertragspartners werden Lieferungen von uns gegen die üblichen Transportrisiken versichert. Der Vertragspartner darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen geringfügiger Mängel nicht verweigern. Bei bewusster und unbegründeter Verweigerung der Lieferung wird im Aufwand der zu gestaltenden Organisation der erneuten Anlieferung an den Auftragnehmer weiter gerechnet. Sollte an der Verpackung bzw. den Kisten ein kleiner Schaden (Dellen) erkennbar sein, ist dies ausnahmslos vom Vertragspartner schon bei der Übernahme von der Spedition anzuzeigen bzw. zu vermerken.

6) MÄNGELRÜGEN

Der Vertragspartner ist verpflichtet, übernommene Ware und erbrachte Leistungen unverzüglich auf ihre Mängelfreiheit zu überprüfen und allfällige Mängel ebenso unverzüglich, längstens jedoch binnen drei Tage nach Warenerhalt bzw. Leistungserbringung bei sonstigem Anspruchsausschluss schriftlich (§862ABGB) und als "Mängelrüge" gekennzeichnet, geltend zu machen. Transportschäden oder Fehlmengen sind binnen drei Tagen nach Warenerhalt bei sonstigem Anspruchsverlust unter genauer Angabe des aufgetretenen Schadens und/oder Anzahl und genaue Produktbezeichnung der fehlerhaften bzw. fehlenden Waren schriftlich (§862ABGB) geltend zu machen. Mängelrügen berechtigen nicht zur teilweisen oder gänzlichen Zurückbehaltung von Rechnungsbeträgen. Kartonaufkleber, Inhaltsetiketten und der Sendung beiliegende Kontrollzettel sind mit der Mängelrüge einzusenden. Versteckte Sachmängel sind vom Vertragspartner unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Maßgeblich ist jeweils der Eingang der Rüge bei uns. Erfolgt eine Mängelrüge zu Unrecht, sind wir berechtigt, die uns entstandenen Aufwendungen vom Vertragspartner ersetzt zu verlangen.

7) GEWÄHRLEISTUNG UND NUTZUNGSDAUER

Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Uns muss die Möglichkeit eingeräumt werden, den geltend gemachten Mangel zu prüfen und als solchen anzuerkennen. Für den Zugang an Dritte ist ausschliesslich der Auftragnehmer verantwortlich. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit nach §924ABGB wird ausgeschlossen. Die Beweislast hat von Beginn an und ausschliesslich der Vertragspartner (Beweislastumkehr) als Auftragsnehmer und es sind uns schriftlich (§862ABGB) die Informationen zu übermitteln. Wir haben das Recht zu entscheiden, ob der Mangel selbst behoben wird oder durch einen autorisierten Dritten, weiters, uns die mangelhafte Ware oder die mangelhaften Teile zwecks Verbesserung zurücksenden zu lassen, die mangelhafte Ware an Ort und Stelle zu verbessern oder die mangelhaften Teile oder die mangelhafte Ware zu ersetzen. Durch die Verbesserung beginnt die Gewährleistungsfrist nicht erneut und wird auch nicht verlängert. Bei Teillieferungen beginnt die Gewährleistungsfrist mit Übergabe des jeweiligen Teils. Ordnungsgemäße und nachvollziehbar-technische Dokumentationen, ob für Erst-, Neu- oder Wiederinbetriebnahme liegen bei unserem Aufraggeber auf und sind mit einer potentiellen Beanstandung beginnend unaufgefordert zu übergeben.

Ansprüche auf Erstattung von Kosten, die im Zusammenhang mit dem Gewährleistungsfall entstehen (z.B. Kosten für einen Aus- und Einbau, für Tests wie auch Rücksendungen nur auf Verdacht, oder für eine De- und Neuinstallation eines Moduls,..), können nur geltend gemacht werden, soweit der Gewährgeber einen Gewährleistungsfall zu Unrecht abgelehnt hat. Außerdem besteht aus dieser Gewährleistung kein Anspruch auf Ausgleich von zusätzlichen Aufwendungen oder Mindereinnahmen. Garantiebestimmungen und deren Abläufe werden ausschliesslich durch die jeweiligen bekannten Erzeuger definiert.

Ein Gewährleistungsanspruch besteht nicht bei:

-bei natürlichem Verschleiß;

-bei Beschaffenheit der Ware oder Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge unsachgemäßer Behandlung, Lagerung oder Aufstellung,  der Nichtbeachtung von Einbau- und Behandlungsvorschriften oder übermäßiger Beanspruchung oder Verwendung entstehen

-bei nur geringfügiger Beeinträchtigung der Brauchbarkeit (inkl. optischer und witterungsbedingter Materialveränderungen)

-wenn die Ware von dritter Seite oder durch Einbau von Teilen fremder Herkunft oder ohne unsere Zustimmung erfolgter Reparaturen verändert wird, es sei denn, dass der Mangel nicht in ursächlichem Zusammenhang mit der Veränderung steht.

Eine Rückgabe im Sinne einer Entsorgung (WEEE) an uns ist erst nach Überschreiten der generellen Nutzungsdauer (AfA: 20 Jahre bei Unternehmen: vgl. Punkt 10) möglich. Bis dahin ist der Vertragspartner für eine potentielle Lagerung verantwortlich und aufzukommen. Die Entsorgung an sich wird finanziell von uns getragen, jedoch der zusätzliche Arbeitsaufwand dazu wird an den Auftraggeber weiter verrechnet.

Gewährleistung besteht jedenfalls nicht für Mängel, die auf das Alter, die standortspezifischen Einsatzbedingungen und den gewöhnlichen Verschleiß zurückzuführen sind.

8) SCHADENSERSATZANSPRÜCHE

Soweit nicht in diesen AGB etwas anderes vereinbart wurde, haften wir für Schadenersatz und Ersatz der vergeblichen Aufwendungen (nachfolgend „Schadenersatz“) wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Jedenfalls sind allfällige Ersatzansprüche des Vertragspartners mit dem einfachen Nettowarenwert bzw. Nettoleistungsentgelt und andererseits mit einem Maximalbetrag von 1500€ begrenzt. Eine Haftung für Folgeschäden, bloße Vermögensschäden und entgangenen Gewinn des Vertragspartners ist jedenfalls ausgeschlossen.

Der Schadenersatz ist darüber hinaus auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Macht der Vertragspartner gegen uns Schadenersatzansprüche geltend, so ist er sowohl bezüglich der Verursachung, als auch hinsichtlich unseres Verschuldens zum Nachweis verpflichtet.

9) EIGENTUMSVORBEHALT

Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller uns aus der Geschäftsverbindung zustehenden und noch entstehenden Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, gleich ob sie sich auf dieses oder auf vorgegangene Geschäfte beziehen, vor. Auf unser Verlangen hat uns der Vertragspartner unverzüglich schriftlich mitzuteilen, an wen er in unserem Eigentum oder Miteigentum stehende Ware veräußert hat und welche Forderungen ihm aus der Weiterveräußerung zustehen.

10) KUNDEN- UND KUNDENDEFINITION

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaft (AG), Einzelunternehmer (Vor- und Zuname), Gesellschaft nach bürgerlichem Recht (GesbR), usw. Der Auftraggeber ist ausschliesslich und alleinig für die Richtigzeit und Vollständigkeit der Formulierung seiner Unternehmung verantwortlich (u.a. für möglich fiktive und zusätzliche Kurzbezeichnungen bei Einzelunternehmer). Klassisch private Endkunden können ausnahmslos nicht bei uns einkaufen: nur angeführtes B2B (Business to Business). Gerne vermitteln wir Ihnen aber Partner in Ihrer Gegend oder bauen Ihnen Ihre bereits bekannte Elektrofirma mit unseren Produkten in Zusammenarbeit auf.

11) ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, hat die Zahlung innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu erfolgen. Wir können jedoch die Leistungserbringung auch ohne Angabe von Gründen von einer Vorauszahlung abhängig machen. Wir sind berechtigt, Zahlungen zunächst mit angefallenen Zinsen, eigenen Mahn- und Rechtsanwaltskosten aufzurechnen. Zahlungen dürfen auch bei gegenteiliger Widmung des Vertragspartners auf die älteste Forderung angerechnet werden.

Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verpflichtet sich der Vertragspartner Verzugszinsen in Höhe von 5% pro Monat zu bezahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

Kommt der Vertragspartner in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, sämtliche nicht fälligen Forderungen fällig zu stellen und in Bezug auf alle fälligen und fällig gestellten Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofortige Barzahlung zu verlangen.

Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Vertragspartner nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche ausdrücklich und schriftlich von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

12) DATENSCHUTZ

Die personenbezogenen Daten des Vertragspartners, die uns dieser im Rahmen des jeweiligen Vertragsabschlusses bekanntgibt, werden von uns zum Zwecke der Vertragserfüllung sowie zur Bewerbung unserer Produkte gegenüber dem Vertragspartner verarbeitet; Rechtsgrundlage hierfür sind Artikel 6 Abs 1 lit b und f der Datenschutz-Grundverordnung. Unser berechtigtes Interesse liegt in der direkten Bewerbung unserer Produkte beim Vertragspartner.

General Terms and Conditions

The place of judisdiction is Wels; upper-Austria

The place of performance is ESLB headquarters: A-4600 Wels, Austria.

All contracts are non-binding until order confirmation has been received in writing.

Delivery period:

The purchaser will be notified of the delivery date(s) when ESLB has received the written order confirmation.

Delivery: Goods are deemed as sold ex works (EXW).

Payment: All prices are quoted in euros and include the statutory value-added tax.

Retention of ownership: All goods remain the property of ESLB pending full payment.

The statutory regulations in accordance with §§ 1053, 1062 ABGB shall apply.

Scope and area of operation: international

All rights reserved.

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